AGB www.klassenfahrten-tschechien.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX

Hier können Sie die AGB Klassenfahrten als pdf-Datei herunterladen.

1. Vertragspartner, Anreise

1.1 Die HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX veranstaltet Klassenfahrten nach Klatovy in der Tschechischen Republik. Im Folgenden wird um die Lesbarkeit zu vereinfachen nur die männliche Form gewählt. Dies ist keinesfalls diskriminierend gemeint. Selbstverständlich sollen immer beide Geschlechter von den einzelnen Regelungen umfasst sein.

1.2 Der Vertragsschluss erfolgt durch die HOOP-CAMPS Port und Reisen XX und die unterzeichnende Lehrkraft / die unterzeichnende Schulleitung als Vertreter der Schule, sofern diese Rechtsfähigkeit besitzt andernfalls als Vertreter des Schulträgers (im Folgenden Vertragspartnerin genannt). Auf besonderen Wunsch kann der Vertragsschluss auch mit den einzelnen Schülern erfolgen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn dies zwischen den Vertragspartnern explizit vereinbart wurde. Für diesen Fall gelten diese AGB nicht.

1.3 Die An- und Abreise sind nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Reisevertragsschluss, Bestätigung

2.1 Für die Buchung Klassenfahrt nach Klatovy/Tschechische Republik ist der Vordruck der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX auszufüllen.

2.2 Der Reisevertrag kommt wie folgt zustande: a. Sofern bereits alle seitens der Vertragspartnerin notwendigen Genehmigungen vorliegen, wird seitens der Vertragspartnerin ein verbindliches Angebot an HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX gerichtet, welches die HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX innerhalb einer Woche annehmen kann. Weitere Reisebestandteile können soweit verfügbar auch noch nach Vertragsschluss hinzugebucht werden.

b. Sofern seitens der Vertragspartnerin weitere Genehmigungen (Schulleitung,...) einzuholen sind und dies der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX mitgeteilt wird, ist das Angebot der Vertragspartnerin aufschiebend bedingt. Der Vertrag kommt demnach zustande, wenn die HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX das Angebot annimmt und über das Vorliegen der Genehmigungen informiert wird (Bedingungseintritt). Weitere Reisebestandteile können soweit verfügbar auch nach Vertragsschluss hinzugebucht werden.

c. Sofern auf dem Buchungsformular angekreuzt wird, dass die Buchung vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer Reisebestandteile (Anreise mit einem Reisebus, Verfügbarkeit von Sportanlagen, etc.) erfolgt, erstellt die HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX der Vertragspartnerin ein Angebot, welches innerhalb einer Woche angenommen werden kann.

2.3 Die Vertragspartnerin ist verpflichtet die HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX unaufgefordert vor Vertragsschluss auf Umstände hinzuweisen, die auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen beruhen und geeignet sind, einen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX zu gefährden.

2.4 In jedem Fall erhält die Vertragspartnerin bei Vertragsschluss eine Reisebestätigung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Reise.

2.5 Zur Absicherung des Reisepreises schließt HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX unter anderem eine Insolvenzversicherung ab. Entsprechende Sicherungsscheine befinden sich bei der Anmeldebestätigung.