Reisehinweise

Allgemeines

Als Veranstelter von Klassen- und Abschlussfahrten nach Tschechien sind wir verpflichtet, Ihnen Informationen zu Pass- und Visumerfordernissen sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Seite kommen wir dieser Verpflichtung nach.

Bitte beachten Sie, dass wir bemüht sind, nachstehende Informationen aktuell zu halten. Einreiseerfordernisse und Informationen zu gesundheitlichen Aspekten können sich jedoch jederzeit auch kurzfristig ändern, ohne dass wir Einfluss darauf haben. Sofern sich Änderungen dieser Reisehinweise für die Tschechisceh Republik ergeben, werden wir Sie hier unverzüglich informieren.

Pass- und Visumerfordernisse

Für Teilnehmer an unseren Klassen- und Abschlussfahrten aus der Europäischen Union ist kein Visum für die Tschechische Republik erforderlich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass

Das Ausweisdokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Sofern Teilnehmer (Schüler, Lehrer, sonstige Personen) aus anderen Ländern mitreisen sollen, können komplexe Regelungen für die Visumerteilung und Ausweispflicht gelten. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an HOOP-CAMPS Sport und Reisen oder die tschechische Botschaft, um Details abzusprechen und eine Lösung zu finden. Als Ersatz für ein Visum und das erforderliche Ausweisdokument kann jedoch auch eine Schülersammelliste genutzt werden. Sofern Schüler aus Drittländern mitfahren, empfehlen wir Ihnen die Schülersammelliste zu nutzen (Details. s. unten).

Änderungen bezüglich Passs- und Visumerfordernissen für die Tschechische Republik können sich kurzfristig ergeben. Sofern sich Änderungen nach Buchung der Klassenfahrt ergeben, werden wir Sie unverzüglich hierüber informieren.

Schülerliste für Klassenfahrten in die Tschechische Republik

Die Lehrkraft kann in eine Schülersammelliste, welche von der Schulleitung mit dem Schulstempel zu bestätigen ist, alle an der Klassenfahrt teilnehmenden Schüer eintragen. Das Formular gibt es bei der Ausländerbehörde. Das Formular gilt dann als Visumersatz. Der Schüler muss jedoch einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland haben, im Klassenverbund reisen und die Lehrkraft muss mitreisen.

Schüler aus Drittland ohne Ausweisdokument auf Klassenfahrten in Tschechien

Sollte ein Schüler aus einem Drittland auch kein gültiges Ausweisdokument besitzen, kann die Lehrkraft, ein Passfoto des Schülers auf die Schülerliste kleben und die Identität des Schülers bei der Ausländerbehörde, die für den Schüler zuständig ist (Wohnsitz des Schülers) bestätigen lassen. Die Schülerliste dient dann zugleich als Ausweisdokument.