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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX

2.7 Die Hotel Sport s.r.o. empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-/Reiseabbruchsversicherung. Einen Link zu einem Anbieter finden Sie auf www.klassenfahrten-tschechien.de.

3. Bezahlung

3.1 Der Reisepreis wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.2 Die Gebühren im Falle eines Rücktritts (vgl. Ziffer 7), Mahngebühren, Anzahlungen und Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig.

3.3 Für jede Mahnung auf Grund nicht fristgerechter Zahlungen hat die Vertragspartnerin Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro zu bezahlen. Es steht der Vertragspartnerin frei, den Nachweis zu erbringen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

3.4 Die Vertragspartnerin kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber der Hotel Sport s.r.o. aufrechnen.

4. Leistungen

4.1 Vertraglich verbindliche Leistungen sind:

o Unterbringung im Hotel
o Verpflegung und weitere Leistungen, sofern diese ausdrücklich vereinbart sind

4.2 Vorstellungsgespräche, Verkaufsveranstaltungen und andere für Klassen- bzw. Abschlussfahrten untypischen Tätigkeiten im Hotel Sport kann die Hotel Sport s.r.o. unterbinden oder abbrechen, es sei denn diese wurden vorher ausdrücklich genehmigt. Der Abbruch oder das Unterbinden begründen keinen Schadensersatzanspruch seitens der Vertragspartnerin oder der Reiseteilnehmer.

5. Haftungsausschluss/-beschränkung, Fundsachen

5.1 Die Hotel Sport s.r.o. beschränkt ihre Haftung gemäß § 651 h BGB gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit die Hotel Sport s.r.o. für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.2 Zurückgebliebene Sachen der Vertragspartnerin oder der einzelnen Reiseteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und bei übernahme der Kosten durch die Vertragspartnerin nachgeschickt. Die Hotel Sport s.r.o. verwahrt die Sachen drei Monate auf. Anschließend werden sie an das Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro nicht bereit die Sachen zu übernehmen, werden sie nach zehn Monaten verwertet oder vernichtet. Ein Schadensersatz-anspruch hieraus besteht nur soweit dieser durch zwingendes Recht gesetzlich vorgeschrieben ist.

6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB müssen gegenüber der Hotel Sport s.r.o. binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitpunkt kann die Vertragspartnerin nur noch Ansprüche geltend machen, wenn die Vertragspartnerin ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben zwischen der Vertragspartnerin und der Hotel Sport s.r.o. Verhandlungen, ist die Verjährung gehemmt, bis die Vertragspartnerin oder Hotel Sport s.r.o. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.