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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Klassenfahrten der HOOP-CAMPS Sport und Reisen XX

7. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht

7.1 Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann die Vertragspartnerin oder einzelne Reisende selbstverständlich Abhilfe verlangen. Das Personal der Hotel Sport s.r.o. wird sich nach der Anzeige bemühen, in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. Die Vertragspartnerin kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihr die Annahme nicht zumutbar ist.

7.2 Bei Reisestörungen sind Vertragspartnerin und Reiseteilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der Hotel Sport s.r.o. zu melden. Die Vertragspartnerin und einzelne Reiseteilnehmer können sich hierzu jederzeit an das Hotelpersonal wenden oder die in den Reiseunterlagen mitgeteilte Notfallnummer rund um die Uhr telefonisch erreichen.

7.3 Nach Reiseende kann die Vertragspartnerin eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen wurde. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kann die Vertragspartnerin den Vertrag kündigen, wenn die Hotel Sport s.r.o. innerhalb einer durch die Vertragspartnerin gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder die Hotel Sport s.r.o. diese verweigert oder wenn die Fortsetzung der Reise unzumutbar ist.

8. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind, zusätzlich zu den in Ziffern 6 und 7 erforderlichen Erklärungen, Verlust oder Beschädigung unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (Diese wird bei Flugbeförderung international als Lost Report bezeichnet.). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten. Der Vertragspartnerin wird empfohlen, in solchen Fällen zusätzlich die Hotel Sport s.r.o. zu informieren.

9. Rücktritt durch die Vertragspartnerin

9.1 Die Vertragspartnerin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Hotel Sport s.r.o., Domazlicka 609/III, Klatovy 339 01, Tschechische Republik oder Hotel Sport, Marcus Zimmermann, Postfach 20 06 21, 53136 Bonn zu erklären. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Hotel Sport s.r.o. maßgeblich.

9.2 Wenn die Vertragspartnerin zurücktritt oder wenn die Teilnahme aus anderen Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt), die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, erfolgt, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt der Vertragspartnerin unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Sofern einzelne Personen, die Reise nicht antreten können oder wollen, kann die Vertragspartnerin auch einseitig eine Vertragsänderung dergestalt herbeiführen, dass die Buchung für einzelne Personen storniert wird. Die Regelungen über den Rücktritt vom Vertrag gelten dann entsprechend, so dass ebenfalls die unter Punkt 7.2.1. genannten Gebühren zu zahlen sind. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Reise nicht angetreten wird. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel bei Rücktritt:

9.2.1 Rücktritts-Gebühren:

o bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
o ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
o ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %